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Wissen
12.07.2021

Deutsche Mineralölverordnung – kommt die Umsetzung trotz internationaler Kritik?

Trotz deutlicher Einsprüche anderer EU-Mitgliedsstaaten wegen zu erwartender internationaler Handelshemmnisse hat das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) den nächsten Schritt zur Umsetzung eines umstrittenen nationalen Alleingangs vollzogen: die Notifizierung bei der WTO.

Worum geht es: Seit über zehn Jahren diskutieren Experten darüber, inwiefern gesättigte und aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOAH) über Kartonverpackungen in den menschlichen Organismus gelangen können. Diese gelten zumindest teilweise als gesundheitsgefährdend. Im Fokus steht Altpapier.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im vergangenen August nach jahrelangen Diskussionen und verschiedenen Verordnungsentwürfen im Alleingang einen (fünften) Entwurf einer deutschen Mineralölverordnung formuliert und bei der EU notifiziert. Dieser sieht vor, dass Altpapier-basierte Produktverpackungen künftig zusätzliche „funktionelle Barrieren“ enthalten müssen, um eine Übertragung der Mineralölbestandteile auf die Lebensmittel zu verhindern. Als Nachweis, dass es zu keinem Übergang der Bestandteile ins Lebensmittel gekommen ist, wird das Unterschreiten eines Grenzwerts von 0,5 Milligramm MOAH pro Kilogramm Lebensmittel angenommen. Problematisch dabei: potenzielle Vorbelastung des Lebensmittels durch Rohstoffe oder Herstellungsprozesse.

Der aktuelle Stand: Im August 2020 wurde trotz zahlreicher Einsprüche verschiedener Fachverbände ein EU-TRIS-Verfahren zur Notifizierung eröffnet. Ein solches Verfahren dient dazu, der EU-Kommission und den EU-Ländern Gelegenheit für Kommentare und Stellungnahmen zu geben. Sie können beurteilen, ob die geplanten Verordnungen die Binnenmarkt-Regeln des freien Marktes beeinträchtigen können.

Die EU-Kommission, Niederlande, Spanien und Italien haben eine solche Stellungnahme abgegeben. Der Tenor: Kommission und die einzelnen Staaten fürchten mögliche Handelshemmnisse durch die deutsche Verordnung. Zudem stelle diese keinen wirksamen und notwendigen Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz dar. Ungeachtet dessen hat das BMEL Ende März daraufhin seinen Entwurf bei der World Trade Organisation (WTO) notifiziert. Diese entscheidet letztlich, ob er unberechtigte Handelshemmnisse mit sich bringt und daher geändert werden muss.

Die Position der Verbände: Die europäischen Karton- und Faltschachtel-Hersteller sehen die geplante Verordnung ebenso kritisch wie der Verband der Lebensmittelhersteller. Hauptkritikpunkte sind weiterhin die ausschließliche Regulierung Altpapier-basierter Verpackungen sowie der nationaler Alleingang Deutschlands.

Die Expertise von WEIG: WEIG hat vor über 10 Jahren als einer der ersten Hersteller von Altpapier-basierten Packstoffen ein eigenes Mineralöl-Analytiklabor eingerichtet und hochkarätig besetzt. Neben regelmäßigen produktionsbegleitenden Untersuchungen werden immer wieder Lebensmittel und Verpackungen in Bezug auf potenzielle Migration von Kohlenwasserstoffverbindungen analysiert und bewertet. Das WEIG-Analytiklabor zählt nachweislich zu den führenden Laboren in diesem Bereich. Immer wieder gelingt der Nachweis, dass es zahlreiche Eintragungswege gibt und der Einsatz nicht-altpapierbasierter Packstoffe eine Migration nicht verhindert. Ein Nachweis von Mineralölspuren im Lebensmittel sagt zudem nichts über deren Herkunft aus und Fehlbefunde aufgrund zugelassener Öle sind durchaus möglich.

Mögliche Optionen: Sollte die Verordnung umgesetzt werden, so haben Hersteller von Lebensmitteln mehrere Optionen. 

  • Sie wechseln zu von einer Kartonverpackung auf eine Kunststoffverpackung, was im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Markenimage eher kontraproduktiv sein dürfte.
  • Sie entscheiden sich gegen Recycling- und stattdessen für Frischfaser-Karton, was rechtliche Vorteile aber keinen Schutz des Lebensmittels und des Verbrauchers bietet.
  • Sie gehen auf eine Kombination z. B. aus Barriere-fähigem Innenbeutel und kostengünstigem Standard-Recyclingkarton.
  • Sie sprechen mit den WEIG-Experten über die Möglichkeiten Barriere-Karton einsetzen zu können.

Falls die Verordnung kommt, so gibt es für jeden Anwendungsfall eine „funktionale“ Karton-Lösung. 

Diskutieren Sie mit den WEIG-Experten frühzeitig Ihre spezifische Verpackungsanforderung. 

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