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Wissen
12.07.2021

Single Use Plastic Directive SUPD – die Einweg-Kunststoff-Richtlinie vor der Umsetzung

Europa soll „grüner“ werden. Deshalb verbietet der Gesetzgeber zukünftig Einwegplastikprodukte, falls es nachhaltigere Lösungen gibt. Trotz einiger Unklarheiten bei der Umsetzung bietet die SUPD große Chancen für Papier- und Kartonprodukte als Mono- oder Verbundprodukte.

Am 3. Juli ist es so weit. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung tritt in Kraft. Damit wird die SUPD in deutsches Recht übertragen. Künftig werden Verkauf und Einsatz bestimmter Einweg-Kunststoff-Produkte verboten, für die es nachhaltigere Alternativen gibt. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen u.a. den Verbrauch von Essens- und Getränkebehältern aus Kunststoff deutlich senken. Sie bekommen außerdem feste Quoten für den stofflichen Wiedereinsatz von Rezyklaten. Bei Altpapier soll diese auf 90% gesteigert werden. Ein schwieriges, aber lohnendes Ziel. Darüber hinaus sollen Hersteller künftig an den Kosten von Reinigungsmaßnahmen, Transport und Entsorgung von Essensbehältern, Folien, Plastikflaschen, Bechern und anderen Produkten beteiligt werden. Kontinuierlich soll geprüft werden, ob weitere Kunststoffprodukte verboten werden können, weil es umweltfreundlichere Alternativen gibt.

Details sind strittig. Eines davon ist: Alle polymerbeschichtete Becher oder Kartonverpackungen fallen unter die Verordnung. In der Richtlinie wird kein Schwellenwert für den notwendigen Mengenanteil an Kunststoff genannt. Stattdessen ist entscheidend, dass die Kunststoff-Komponente eine notwendige Funktion für das Produkt hat. Die Verbände der Papier- und Verpackungsindustrie empfehlen aber, besser einen zulässigen Höchstwert an Polymeren zu definieren. So sollen beschichtete Papierprodukte, die einen sehr geringen Polymer-Gewichtsanteil aufweisen, nicht von den Maßnahmen der Richtlinie betroffen sind. Darüber hinaus fordern die Verbände, dass natürliche Polymere eindeutig aus dem Geltungsbereich der Direktive herausgenommen werden. Hier ist eine Überarbeitung der Verordnung dringend geboten.

Recyclingfähigkeit gegeben. Andere Packstoffhersteller, wie z.B. Kunststoffverarbeiter, befürchten durch die SUPD und deren Umsetzung in nationale Verordnungen deutliche Verluste bei Mengen und Marktanteilen. Deshalb ist, nach deren Auffassung, die ökologische Sinnhaftigkeit und die Recyclingfähigkeit von beschichteten Papier- und Kartonprodukten infrage gestellt. Eine von der Papiertechnischen Stiftung (PTS) im Auftrag des Fachverbandes Faltschachtelindustrie (FFI) durchgeführte Studie belegt aber eindeutig, dass solche Produkte problemlos recycelt werden können. Der FFI empfiehlt deshalb auch, dass diese zur Entsorgung in die „blaue Tonne“ gehören, also dem Altpapierkreislauf zugeführt werden sollen.

Die Expertise von WEIG: WEIG kann nachweislich beschichtete Papierprodukte dem Rohstoffkreislauf in der Kartonproduktion zuführen. Faserfremde Teile werden im Stoffaufbereitungsprozess separiert und einer thermischen Verwertung im eigenen Kraftwerk zugeführt. So bleiben wertvolle Fasern für eine weitere stoffliche Nutzung erhalten und natürliche Ressourcen werden geschont. Zu beachten ist, dass diese Papierprodukte aber über den Altpapierkreislauf oder ein separates Sammelsystem erfasst werden. Im Zusammenspiel zwischen WEIG-Karton und WEIG-Recycling wurden hierzu dezidierte Versuche gefahren, um die Verwertbarkeit sowohl von im Altpapier enthaltenen als auch separat erfassten Papierverbunde zu belegen.

Was ist zu tun? Die in Deutschland für die Eingruppierung von Packstoffen nach Mono- und Verbundmaterialien zuständige Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), bei der jede in Verkehr zu bringende Verpackung registriert werden muss, muss eine Neubewertung der Recyclingfähigkeit von Papierverbunden durchführen und die Grenze zwischen Mono- und Verbundmaterial verändern.
Nur so können wir die in der SUPD gesetzten Ziele für den Wiedereinsatz von Rezyklaten, hier Altpapier, zeitnah erreichen.

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